Ankommen im Haus (Buchung, Hausordnung …)

Hausordnung
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihres Aufenthaltes in unserem Hause helfen.
1. Anreisetag:
Nach Absprache frühestens ab 14.00 Uhr bzw. spätestens bis 18.00 Uhr möglich.
2. Abreisetag:
Die Zimmer sind bis spätestens 9.00 Uhr besenrein zu räumen. Geliehene Bettwäsche ist in den bereitgestellten Wäschewagen zu werfen. Das Haus ist im besenreinen Zustand bis spätestens 13.00 Uhr zu verlassen. Bei groben Verunreinigungen erlauben wir uns Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Wenn am Abreisetag noch ein Mittagessen gebucht ist, dann sind Haus und Gelände bis spätestens 14.00 Uhr zu verlassen.
3. Grundsätzlich ist harter Alkohol im Jugendhaus Brombachsee verboten (Schnaps etc.). Im Obergeschoss besteht absolutes Alkoholverbot. Erlaubt ist Wein und Bier in vertretbaren Umfang in den Aufenthaltsräumen und im Speisesaal. Die Gruppenleitung ist für die Umsetzung verantwortlich.
4. Bettwäsche:
Eigene Bettwäsche kann nicht genutzt werden. Der Gebrauch von Schlafsäcken ist nicht erlaubt. Für die Bettwäschegarnitur ist eine Gebühr von 6€ zu entrichten.
5. Billard:
Die Benutzung des Billardtisches ist gegen eine Gebühr möglich.
6. Brandmeldeanlage:
Das Haus verfügt über eine Brandmeldeanlage. Die Brandmeldeanlage darf nur bei Feuer betätigt werden. Bei Missbrauch durch den Mieter bzw. durch dessen Teilnehmer, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Kosten alleine.
7. Elektrische Geräte:
Elektrische Geräte z.B. Mobiltelefone, Tablets, Laptops, Föhn usw. dürfen nicht in den Schränken aufbewahrt werden.
8. Getränke:
Können im Haus gekauft werden. Leere Flaschen sind in die dafür bereitgestellten Kästen zurückzustellen.
9. Grill:
Die Rückgabe des bereit gestellten Grills hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen. Falls dies nicht erfolgt, werden die entstehenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Bei Benutzung des Grills sind die Vorsichtsmaßnahmen zum 9. Lagerfeuer zu beachten.
10. Lagerfeuer:
Ein Lagerfeuer ist nur mit vorheriger Genehmigung der Hausleitung erlaubt. Das Lagerfeuer ist nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle (umzäuntes Gelände) gestattet. Feuerholz muss gegen Entgelt vom Jugendhaus Brombachsee bezogen werden. Eine Gefährdung der umliegenden Gebäude und des angrenzenden Waldes ist konsequent zu vermeiden. Funkenflug ist wegen der damit verbundenen Gefährdung zu unterbinden. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Feuer sowie für das ordnungsgemäße Löschen einschließlich aller Glutreste. Die Vorschriften über die Verhütung von Bränden (VVB) sind stets einzuhalten. Der Platz ist sauber zu hinterlassen.
11. Haftung des Vermieters:
Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für Schäden für im Hof des Geländes geparkte Fahrzeuge einschließlich deren Inhalts, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
12. Haustiere:
Haustiere sind im Haus und auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
13. Hygiene:
Selbstversorger sind für die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften selbst verantwortlich.
14. Hausschuhe:
Im Haus sind Hausschuhe zu tragen.
15. Medien und W-Lan:
Medien sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch wieder an den angestammten Platz zurückzubringen. Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden. Die Nutzung von W-Lan ist nur nach Absprache und gegen Zahlung einer Gebühr möglich.
16. Mithilfepflicht des Mieters:
Der Mieter und dessen Teilnehmer sind verpflichtet das Eindecken und Abräumen der Tische selbst zu verrichten. Dazu gehört auch die Pflicht das Geschirr selbst abzuspülen und wieder in die Schränke einzuräumen.
17. Mobiliar:
Das bereit gestellte Mobiliar, Tische und Stühle sind im Haus zu belassen. Gartenmöbel sind zur Nutzung vorhanden. Bei Bedarf (Bastelarbeiten etc.) stehen Tische aus den Gruppenräumen zur Verfügung, die Tische im Speisesaal dürfen hierfür nicht benutzt werden. Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden. Vor Abreise ist die Grundordnung im Haus und Garten wiederherzustellen.
18. Müllgebühren:
Müll ist streng nach Bio-, Glas-, Papier und Restmüll zu trennen. Zur Trennung stehen die entsprechenden Behältnisse zur Verfügung. Für den Restmüll stellt das Jugendhaus Brombachsee einen 120l-Sack kostenfrei zur Verfügung, weitere Restmüllsäcke können gegen eine Gebühr von 8,00€/St. bezogen werden, optional ist die ordnungsgemäße Entsorgung durch den Mieter möglich.
19. Rauchverbot:
Grundsätzlich gilt auf dem gesamten Gelände und im Haus ein striktes Rauchverbot. Für Raucher steht im Außenbereich eine Raucherzone zur Verfügung.
20. Ruhezeiten:
Da das Haus in der Regel zeitgleich von verschiedenen Gruppen genutzt wird, ist ab 22.00 Uhr Nachtruhe einzuhalten. Dies gilt auch für den Außenbereich des Hauses insbesondere für den Grill- und Lagerfeuerplatz. Es ist stets Rücksicht auf andere Bewohner und Nachbarn zu nehmen.
21. Schäden:
Mieter bzw. deren Teilnehmer, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen. Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen.
22. Sportgeräte:
Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch sauber wieder an den angestammten Platz zurückzubringen. Schäden sind dem Vermieter umgehend zu melden.
23. Tischtennis:
Tischtennis spielen ist nur im Foyer erlaubt.
Dienstag und Donnerstag
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr